Verkehrs- & Freizeitunfälle
Meine Kanzlei übernimmt gerne für Sie die Vertretung im Falle eines Verkehrsunfalles.
Bei einem Verkehrsunfall können abhängig vom Einzelfall (Sachschaden/Personenschaden) insbesondere folgende Ansprüche bestehen:
- Reparatur- und Abschleppkosten
- Wertminderung bzw. Wiederbeschaffungswert des KfZ
- Standgebühren bei der Werkstatt
- Mietwagenkosten
- Kosten für die Vignette sowie An-/Abmeldegebühren
- angemessenes Schmerzensgeld
- Verunstaltungsentschädigung
- Verdienstentgang
- Heilungs- und Pflegekosten
- Feststellung der Haftung für künftige Schäden
- Unterhaltsschäden von Angehörigen
- etc.
Beispiele:
"Ein Familienvater wird bei einer Motorradausfahrt mit Freunden von einem Geländewagenfahrer übersehen. Der Mann wird durch die Luft geschleudert und erleidet schwere innere Verletzungen. Glücklicherweise überlebt dieser und kann nach einigen Monaten Rehabilitation seiner gewohnten beruflichen Tätigkeit nachgehen. "
"Nach einem beschwingten Nachmittag auf der Skihütte fährt eine Gruppe von Studenten zur Talstation. Einer der Studenten übersieht mitten auf der Piste einen Skianfänger und stößt diesen zu Boden. Dieser zieht sich eine komplizierte Fraktur des rechten Handgelenks zu."
Für Terminanfragen stehe ich Ihnen via E-Mail (office@anwalt-appl.at) oder telefonisch unter (+43) 2243 / 28 7 18 zur Verfügung!