Ihr Recht im Fokus

Arzthaftung

Meine Kernkompetenz liegt aufgrund meines Erfahrungsschatzes auf der rechtlichen Beratung bzw. Prozessführung im Bereich der Arzthaftung.

Die Haftungsfälle für ärztliche Kunstfehler und/oder mangelnder Aufklärung des Patienten durch den Arzt über etwaige Risiken nehmen stetig zu und können abhängig vom Einzelfall insbesondere folgende Ansprüche bestehen:

  • angemessenes Schmerzengeld
  • Verunstaltungsentschädigung
  • Verdienstentgang
  • Heilungs- und Pflegekosten
  • Feststellung der Haftung für künftige Schäden
  • Unterhaltsschäden von Angehörigen


Beispiele:

"Motorradfahrer erleidet aufgrund eines schweren Verkehrsunfalls ein Polytrauma. Im Zuge der medizinischen Behandlung bleibt eine innere Verletzung unentdeckt. Der Patient verstirbt in Folge dessen." 

"Im Rahmen einer Pränataluntersuchung wird die Fruchtblase punktiert. Im Vorfeld wurde die werdende Mutter nicht über das Risiko einer Fehlgeburt aufgeklärt. Die Mutter erleidet wenige Tage nach der Untersuchung eine Fehlgeburt."

"Im Zuge einer Zahnkontrolle entschließt sich die behandelnde Zahnärztin eine Zahnextraktion durchzuführen. Die Zahnärztin klärt den Patienten mangelhaft über mögliche Behandlungsrisiken auf. Der Patient wird am nervus  lingualis verletzt und verliert teilweise den Geschmacksinn."


Für Terminanfragen stehe ich Ihnen via E-Mail (office@anwalt-appl.at) oder telefonisch unter (+43) 2243 / 28 7 18 zur Verfügung!